Schulordnung
Herzlich Willkommen in unserem Haus
Wir freuen uns, Sie an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen Landkreis Grafschaft Bentheim begrüßen zu können!
Sie haben sich zur Ausbildung an unserer Schule entschlossen und treffen hier auf eine Ihnen zunächst noch unbekannte Gemeinschaft. In dieser Gemeinschaft erfordert das tägliche Zusammenleben von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften eine Schulordnung, die Vieles, jedoch nicht alle Einzelheiten, regeln kann und soll. Fühlen Sie sich bitte mitverantwortlich für alles, was in unserer Schule geschieht. Dies gilt natürlich nicht nur für das Verhältnis zu den Mitschülerinnen und -schülern, den Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulverwaltung, sondern auch für die Gebäude, die Raumausstattung und ganz besonders für ein umweltgerechtes Verhalten.
Verhalten in der Schulgemeinschaft
Schonen Sie unsere Schulgebäude und unsere Einrichtungen, die Ihnen und Ihren Nachfolgern zur Verfügung gestellt werden. Mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen kosten Ihr Geld. Bitte beachten Sie sowohl auf dem Schulgelände als auch auf den Parkplätzen sowie vor unserer Schule die geltenden Verkehrsregeln: z. B.
- Tempo 30 Am Bölt
- Absolutes Halteverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite
- Eingeschränktes Halteverbot auf der Schulseite.
Dazu zählt zudem u. a. auch, dass Sie mit dem Fahrrad/E-Scooter o.Ä. auf dem Schulgelände und mit dem PKW auf den Parkplätzen nur im Schritttempo und mit größter Aufmerksamkeit fahren, um Unfalle zu vermeiden! Für Fahrzeuge jeglicher Art sind entsprechende Abstellplätze vorhanden und gekennzeichnet.
Rücksichtnahme innerhalb der Schulgemeinschaft sowie die gesetzlichen Bestimmungen gestatten Folgendes:
- das Rauchen, auch von Vapes, nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich
- die Benutzung von Handys oder anderen elektronischen Geräten in den Klassenräumen Handys o. ä. sind während des Unterrichts lautlos zu stellen und nicht sichtbar in der Schultasche aufzubewahren. Ist die Nutzung der Geräte im Unterricht z. B. zur Bearbeitung von Aufgaben vorgesehen, entscheidet die Lehrkraft über Art und Umfang. Für den Verlust oder Schäden an den mitgebrachten Geräten jeglicher Art haftet die Schule nicht.
- das Essen und Trinken in den Klassenräumen, auf den Fluren und in den Treppenhäusern (gilt nicht für Speisen aus der Cafeteria)
Nicht gestattet ist:
- das Mitführen von Waffen gemäß dem jeweils gültigen Waffenerlass
- das Mitführen, den Konsum und den Handel mit alkoholischen Getränken sowie Drogen jeglicher Art
- das Anfertigen nicht autorisierter Tonaufnahmen, Fotos und Filme.
- Mobbing, Gewalt und Zerstörung
Sie selbst sind für Sauberkeit und Ordnung in Ihrem Klassenraum verantwortlich. Das Hausrecht wird durch die Schulleitung ausgeübt.
Unterricht und Pause
Unsere Unterrichts – und Pausenzeiten sind grundsätzlich wie folgt festgelegt:
| Stunde | Unterricht | Pause |
|---|---|---|
| 1. 2 | 7.50-8.35 Uhr 8.35-9.20 Uhr | 9.20-9.40 Uhr |
| 3. 4. | 9.40-10.25 Uhr 10.25-11.10 Uhr | 11.10-11.30 Uhr |
| 5. 6. | 11.30-12.15 Uhr 12.15-13.00 Uhr | 13.00-13.20 Uhr |
| 7. 8. | 13.20-14.05 Uhr 14.05-14.50 Uhr | 14.50-15.05 Uhr |
| 9. 10. | 15.05-15.50 Uhr 15.50-16.35 Uhr | |
Während der Pausen und in den Freistunden darf sich die Schülerschaft im gesamten Schulgebäude und auch in den
Klassenräumen aufhalten. Schülergruppen, die in den Räumen der GBS beschult werden, richten sich nach den dortigen Regelungen.
Auch während der Pausen tragen die Lehrkräfte Verantwortung für Sie. Dieser Verantwortung können sie nicht gerecht werden, wenn Sie das Schulgelände verlassen. In dem Falle tragen Sie selbst die daraus entstehenden Risiken.
Unterrichtsversäumnisse
(Kursiv-Gedrucktes gilt auch für die Berufsschule)
Wenn Sie aus Krankheitsgründen verhindert sind, am Unterricht teilzunehmen, ist innerhalb von drei Tagen eine
Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft vorzulegen (Berufsschülerinnen/Berufsschüler bis zum nächsten Berufsschultag)! Schülerinnen/Schüler, die nicht Berufsschülerinnen/Berufsschüler sind, müssen eine ärztliche Bescheinigung eines niedergelassenen Arztes, die aufgrund einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt wurde, im Original vorlegen, wenn sie länger als drei Tage krank sind. In besonderen Fällen kann von allen Schülerinnen/Schülern eine solche ärztliche
Bescheinigung verlangt werden. Für die anschließende Aufbewahrung der abgezeichneten Entschuldigungen ist die
Schülerin bzw. der Schüler einer Vollzeitschulform selbst verantwortlich. Die Entschuldigungen sind bis mindestens
ein Jahr nach Beendigung des Ausbildungsganges aufzubewahren.
Versicherungsschutz
Melden Sie Unfälle, Diebstähle und andere Schadensfälle bitte unverzüglich in der Verwaltung. Dort wird Ihnen geholfen, Ihren Schadensfall zu regulieren. Schmuck, Zahlungsmittel, Urkunden, Fahrausweise, Schlüssel u. a. fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Achten Sie bitte selbst auf Ihr Eigentum, denn unbeaufsichtigte Gegenstände sind grundsätzlich nicht versichert. Ebenso besteht, wie beschrieben, kein Unfallversicherungsschutz, wenn Sie das Schulgebäude während der Unterrichtszeit verlassen.
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